In den umliegenden Straßen am Landgericht gibt es nur wenig Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkuhren eingeschränkt.
Falls Sie mit dem PKW anreisen, sollten Sie das Parkhaus "Am Gericht" - Einfahrt Klapperfeldstraße - benutzen. Folgen Sie den Hinweisschildern in der Innenstadt.
Die Parkgebühren werden den Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern gegen Vorlage des Parkscheins zusammen mit ihrer sonstigen Entschädigung erstattet, sofern sie eine Entschädigung für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs geltend machen können.