Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Informationen bezüglich des Hessischen Dolmetscher- und Übersetzergesetzes sowie den entsprechenden Formularen zum direkten Ausfüllen auf Ihrem Computer.
Bei Rückfragen wegen Anerkennung von Nachweisen zur fachlichen Eignung wenden Sie sich bitte an das Amt für Lehrerbildung - Staatliche Prüfungen - Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151/3682550, www.afl.hessen.de