In jedem Gebäude finden Sie eine(n) Pförtner(in), die/der Ihnen bereitwillig weiterhilft. Hier sollten Sie sich vergewissern, dass die Verhandlung tatsächlich in dem Saal stattfindet, zu dem Sie geladen wurden.
Sie können auch die Nebenstelle anrufen, die auf dem Ihnen zugegangenen Schriftstück angegeben ist.